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Das Gehampel in der Ampel hat System!

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Den angeforderten Bericht des Rechtsausschusses gemäß Paragraf 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundestages zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ (20/3687, 20/5889) hat der Bundestag am Freitag, 17. März 2023, beraten. Der Geschäftsordnung des Bundestages zufolge können Fraktionen zehn Sitzungswochen nach Überweisung einer Vorlage verlangen, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder Berichterstatter dem Bundestag Bericht über den Stand der Beratungen erstattet. Der vorliegende Bericht führt aus, dass der Ausschuss zu dem Antrag dem Grunde nach eine Anhörung beschlossen hatte. Die Terminierung ist in den vergangenen Sitzungen aber jeweils von der Tagesordnung abgesetzt worden.

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