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Kinderpornoskandal Hauptverhandlung LG Wels

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Da die angeblichen “Opfer“ laut ihren eigenen Aussagen bei dem “Missbrauch“ immer zu dritt oder mehr im selben ( 3m x 3,60m) Raum anwesend waren, fragt man sich was hat der Rest getan während ihr Leidensgenosse “verblasen“ wurde. Diese Frage wurde weder von der Gendarmerie, vom U-Richter noch vom Richter gefragt. Das sogar ein Telefon im Raum stand haben diese auch vergessen zu erwähnen. Diese Verhandlung war zum grössten Teil öffentlich. Die Aussagen der Buben wurden oder galten als öffentlich verlesen. Mein Anwalt hat einen Antrag auf eine nichtöffentliche Verhandlung gestellt. Der Richter Kleindessner hat diesen aber abgelehnt mit der Begründung dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf habe zu erfahren was da geschehen sei. Warum diese ein Recht darauf hat erwähnte er jedoch nicht.

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