Gymnasiallehrer tritt Neutralitätsgebot mit Füßen Eine Schule muss politisch und weltanschaulich neutral sein. Selbstverständlich haben auch Lehrer eine politische Meinung, die sie äußern dürfen, da auch für sie die Meinungsfreiheit gilt. Im Unterricht müssen sie sich allerdings Zurückhaltung auferlegen, damit die Chancengleichheit aller Parteien im politischen Wettbewerb gewahrt bleibt. Staatliche Organe, so auch das Schulwesen, haben sich im politischen Meinungskampf neutral zu verhalten. Was sich ein Lehrer der neunten Klasse eines mutmaßlich in Stuttgart gelegenen Gymnasiums gegenüber seinen Schülern in Bezug auf politische Aussagen geleistet hat, tritt sowohl das Beamtenrecht als auch den Beutelsbacher Konsens mit Füßen...
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