Per Telefax zurück. Zusendung einer rechtsverwertbaren, justiziablen Ausfertigung des Anschreibens nach § 126 BGB, 126a BGB zwingend erforderlich, Unterschriften i.A entbehren der Rechtsverbindlichkeit, (siehe auch BVerwG, Beschluss vom 27. 1. 2003 – 1 B ; OVG Schleswig). zwecks Privathaftung nach § 823 BGB und § 839 BGB. Genannte Fristen entbehren bis zur korrekten Zusendung (per Einschreiben/Rückschein) eines erneuten Schreibens ihrer Verbindlichkeit
Hide player controls
Hide resume playing