SELBSTBESTIMMUNGSGESETZ: “Frau Broder“! Vorname und Geschlechtseintrag sind jetzt einfach zu ändern Durch das neue Selbstbestimmungsgesetz sollen intergeschlechtliche, transgeschlechtliche und nicht-binäre Menschen mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt die gewünschten Änderungen beim Geschlechtsantrag erreichen. Dazu muss jeweils drei Monate vor der Erklärung eine Anmeldung beim Standesamt erfolgen. Diese ist ab dem 1. August möglich. #geschlechtseintrag #selbstbestimmung #weltnachrichtensender #trans Abonniere den WELT YouTube Channel WELT DOKU Channel WELT Podcast Channel WELT Netzreporter Channel Der WELT Nachrichten-Livestream Die Top-Nachrichten auf Die Mediathek auf WELT Nachrichtensender auf Instagram WELT auf Instagram In eigener Sache: Wegen des hohen Aufkommens unsachlicher und beleidigender Beiträge können wir zurzeit keine Kommentare mehr zulassen. Danke für Eurer Verständnis - das WELT-Team Video 2024 erstellt
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