Heute erkläre ich: Aus Gewissensgründen verweigere ich ab sofort die Zahlung des sogenannten Rundfunkbeitrags. Die Inhalte, deren Produktion und Verbreitung ich mit dem zweckgebundenen Rundfunkbeitrag direkt und unmittelbar finanziere, lassen sich mit meinem Gewissen nicht mehr vereinbaren. Zur Finanzierung von ARD- und ZDF-Inhalten beizutragen, die jeder objektive Betrachter als infam empfinden muss, löst in mir einen inneren Notstand aus, den unser Staat mir nicht zumuten und schon gar nicht aufzwingen darf. Das Grundgesetz schützt unser Gewissen. Das Gewissen steht in unserem Grundgesetz noch vor der Meinungsfreiheit. In Artikel 4 unseres Grundgesetzes heißt es: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Warum steht das Gewissen so weit oben? Die Antwort ist einfach: Ein würdevolles, freies Leben ist nur möglich, wenn man seinem Gewissen folgen kann. Wer seinem Gewissen nich
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