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NS-Recht schlgt Grundgesetz Tom Lausen bemerkt, dass die Corona-Rechtsprechung auf dem nationalsozialistischen Gedanken der Vo

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NS-Recht schlägt Grundgesetz Tom Lausen bemerkt, dass die Corona-Rechtsprechung auf dem nationalsozialistischen Gedanken der „Volksgesundheit” beruht. Hintergrund: Das Grundgesetz wurde in bewusster Abkehr zur NS-Ideologie geschaffen, die völkische Belange über das Wohl einzelner Menschen stellte. Nach dem Krieg verbreitete sich die Vorstellung unveräußerlicher individueller Grund- und Menschenrechte, in die der Staat nicht eingreifen dürfe. So verbot das @BVerfG etwa, ein Passagierflugzeug zur Abwehr eines terroristischen Angriffs abzuschießen: … Seit Corona relativiert die Rechtsprechung Grund- und Menschenrechte und billigt die Gefährdung der Gesundheit und des Lebens der Individuen. Der Nürnberger Kodex gilt nicht mehr, medizinische Experimente unter Zwang sind zurück. Das Bayerische Oberste Landesgericht etwa zitiert in seinem Maskenbeschluss vom – 206 StRR 76/23 explizit den Reich... Quelle: Bleib Stark ??

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