Mit dem aktuelle Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Haushaltsuntreue und zur Sicherung der ordnungsgemäßen Verwendung öffentlicher Mittel will die AfD-Fraktion eine neue Strafvorschrift im Strafgesetzbuch einführen, nach der ein Amtsträger, „der die Ausgabe öffentlicher Mittel bewilligt oder vornimmt und dabei wesentlich haushaltsrechtliche Vorschriften missachtet“, haftbar gemacht werden kann. Hierzu redet der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Thomas Seitz. Offizieller Kanal der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag Jetzt abonnieren ► Unsere Webseite Andere Social Media Kanäle Facebook: Twitter: Instagram: Telegram: TikTok: @af
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