Sie hat den Begriff “Framing“ in die gesellschaftspolitische Diskussion eingebracht: Elisabeth Wehling forscht über Sprache und ihre Wirkung auf unser Gehirn und damit unser Handeln. Jedes Wort lässt bestimmte Vorstellungen entstehen, die in einem Deutungsrahmen, einem Frame, interpretiert werden. So empfinden wir “Flüchtlingsstrom“ oder “-welle“ als etwas Bedrohliches. “Steuerlast“ ist etwas Negatives - während “Steuerverantwortung“ die positive Leistung von Abgaben für die Gesellschaft impliziert. Quellen: Urheberrechtsgesetz Teil 1 - Urheberrecht (§§ 1 - 69g) Abschnitt 6 - Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen (§§ 44a - 63a) Unterabschnitt 1 - Gesetzlich erlaubte Nutzungen (§§ 44a - 53a) § 51 Zitate 1Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. 2Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden, 3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden. 3Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
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