Als erstes Gericht Deutschlands nutze das Verwaltungsgericht Osnabrück für seine heutige Entscheidung die ungeschwärzten RKI-Protokolle. Es entschied heute zugunsten einer klagenden, offenbar ungeimpften Pflegerin gegen ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot des Landes. Auf der mündlichen Verhandlung sagte der jetzige RKI-Präsident Lars Schaade aus. Dabei argumentierte das Gericht, dass die Verordnung das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit verletze. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2022 anders über die gleiche Corona-Verordnung. Das Verwaltungsgericht fordert nun eine erneute Prüfung der Verordnung durch das Bundesverfassungsgericht. Mehr dazu in diesem Artikel: ________________________________________________________________ 🚨🚨🚨 Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus: 💎 Die Wochenzeitung der Epoch Times: 💎 Spenden für unsere Arbeit an: 👉 Per Paypal und über Kredit: 👉 Per Banküberweisung: Epoch Times Europe GmbH IBAN: DE 2110 0700 2405 2550 5400 BIC/SWIFT: DEUTDEDBBER Verwendungszweck: Spenden für EpochTV Vielen Dank! ________________________________________________________________ Wir freuen uns über rege Diskussionen, bitte achten Sie dabei auf eine angemessene Umgangsform! Beleidigungen sind nicht erwünscht. Danke. Gerne dürfen Sie unsere Videolinks teilen, in Playlists oder auf Ihrer Homepage einbetten. Bitte respektieren Sie unsere Urheberrechte. Danke sehr. ________________________________________________________________ Epoch Times Kanäle: ⚡ Webseite: 💎Twitter: 💎 Newsletter: 💎 Folgen Sie uns auf Telegram: 💎 Folgen Sie uns auf GETTR: 💎 Folgen Sie uns auf Facebook: ________________________________________________________________ © EpochTV 2024
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