Nach einer teilweise hitzigen Debatte hat der Bundestag am Freitag, 18. März 2022, den Gesetzentwurf (20/958) der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und damit das faktische Ende der meisten in der Vergangenheit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 20. März 2022 beschlossen. Daran gab es in den vergangenen Tagen deutliche Kritik aus den Bundesländern – ein Umstand, der sich auch in der Debatte widerspiegelte. Hingegen mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde ein von der AfD-Fraktion zu dem Gesetzentwurf der Ampelkoalition vorgelegter Entschließungsantrag (20/1085), der unter anderem ein Ende der „diskriminierenden Maßnahmen für Ungeimpfte“ fordert. Ebenfalls mit breiter Mehrheit zurückgewiesen wurde ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Entschließungsantrag (20/1086), der „klare Wenn-Dann-Regeln im IfSG“ fordert, um zukünftige Infektionswellen planbar zu meistern. AfD: Das Gesetz ist eine Beruhigungspille
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