Die Besteuerung von Termingeschäften stößt auf massive Kritik, insbesondere die “Bindingsteuer“. Experten wie Christina Vosseler und Catarina Herbst von Mazars bezeichnen die Regelung als “extreme Ungleichbehandlung“. Verluste aus Termingeschäften dürfen nur bis zu Euro pro Jahr verrechnet werden, was Existenzbedrohungen für Anleger bedeuten kann. Ein Gerichtsurteil in Rheinland-Pfalz bestätigt die Verfassungswidrigkeit der Regelung. Offiziell soll die Regelung Anleger schützen, wird jedoch als kontraproduktiv angesehen. Betroffene Anleger werden ermutigt, Einspruch gegen Steuerbescheide einzulegen. Dennoch könnten Zinsen auf die Steuerschuld anfallen. By European Parliament - @N08/52888839914/, CC BY 2.0, By Olaf Kosinsky - Own work, CC BY-SA 3.0 de, 💡 Online
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