Polizei beendet rechtswidrig Eilversammlung. Hinzu kommt der Staftatbestand der Nötigung (240 StGB) seitens des Einsatzleiters gegen Anrne Schmitt, der ihn per Gewaltandrohung zwingt, eine Durchsage zu machen und zum Verlassen des Platzes aufzurufen - dies stellt ebenfalls eine Nötigung seitens Arne dar; respektive Anstiftung zu einer Straftat durch Nötigung per Gewaltandrohung (im Amt?). Orginaltext: Beweis! Die Polizei löst am rechtswidrig eine angemeldete Eilversammlung gegen Polizeiwillkür im Treptower Park in Berlin auf! Anstatt die Eilversammlung zu schützen, läuft die Polizei mit ca 200 bewaffneten Männern in Kampfmontur auf und droht mit Zwangsmaßnahmen, wenn die Versammlung nicht aufgelöst wird und das mit einer Begründung, die keine ist.
Hide player controls
Hide resume playing