Das Berliner Wahlchaos hat für massive Kritik des Berliner Verfassungsgerichts gesorgt. Sowohl die Landtags- als auch die Kommunalwahl müssen vollständig wiederholt werden. Dieses Urteil ist Wasser auf die Mühlen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hinsichtlich der Wahleinsprüche gegen die parallel durchgeführte Bundestagswahl. Bei der herrschte nämlich das gleiche Chaos vor: geschlossene Wahllokale, lange Warteschlangen oder fehlende Wahlunterlagen. Schon Bundeswahlleiter Georg Thiel rügte das Berliner Bundestagswahlgeschehen als komplettes systemisches Versagen der Wahlorganisation und fordert mindestens in der Hälfte der Wahlkreise eine Wahlwiederholung. Doch anders als das Verfassungsgericht entschied die Koalition Anfang November im Bundestag zum Schutz der eigenen Mandate nur in 431 von 2200 Berliner Wahlbezirken die Bundestagswahl zu wiederholen. Ein Skandal. Was heißt das für die künftige Sicherheit von Wahlen? Haben sich die Ampe
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