Eindeutig JA, sogar gleich mehrmals !!! Und zwar mindestens in Artikel 1; 2; 3; 5; 8 UND 20 GG. So die Aussage des Prozessbeobachters STRICTLYNOCOMMENT (Investigative Journalist:in*, Permakultur Designer:in*, Menschen-/Grundrechte-/und KDV Aktivist:in* ;-) Ein Neologismus “Gig?“ = Gendern ist geil, oder doch nicht?) - Mit freundlicher Genehmigung vorgetragen von Dr. Heinrich Ekkehard Fiechtner. Der Grundsatz In dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“), oder kurz, der Zweifelssatz, ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben. Dieses Schreiben richtet sich an Sie, die Diversen*, Herrn und Damen Schöffenrichter:innen*A , die heute zusammen mit einem Berufsrichter auf der Richterbank sitzen. Mich erkennen Sie ganz leicht, ein sportlicher mid-50er mit Glatze, FFP2 Maske und Notizbuch, ohne Dumm-Tel. der vermutlich in der ersten Reihe im G
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