Veranstaltung: “30 Jahre EWR-Nein“ Organisator: Vereinigung “Pro Schweiz“ Redner: Dr. Christoph Blocher, Alt-Bundesrat Thema der Rede: “30 Jahre Nein zum EWR/EU-Beitritt und dessen Bedeutung für die heutige Schweiz“ Ort: Schützenhaus Albisgüetli, Zürich Datum: Inhaltsverzeichnis der Rede: I. Einleitung II. Wo alles begann III. Kopfloser Bundesrat IV. Alles, was Rang und Namen hatte V. Der Abstimmungskampf VI. Der Abstimmungssonntag VII. Die Folgen VIII. Die tiefere Bedeutung des EWR-Neins IX. Wie geht es weiter? X. Der verbotene Satz Das Zitat “Da oben sind Gauner am Werk!“ sagt Herr Blocher nicht in diesem Video, sondern in mehreren andern Videos, z.B. in einem Video von Nebelspalter: Relevante Links: - Rede-Manuskript (pdf): - Botschaft zur Genehmigung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 18. Mai 1992 - Diplomatische Dokumente der Schweiz 1991 - Beschlussprotokoll II der 8. a.o. Bundesratssitzung vom - Beschlussprotokoll II der 13. Sitzung des Bundesrates vom - Verhandlungsprotokoll der 15. a.o. Sitzung des Bundesrates vom 18.– - Motion: Strategische Positionen zum Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union - Artikel im Tages-Anzeiger (pdf): Resumé der Rede: Vor 30 Jahren, nämlich am 6. Dezember 1992, haben sich die Schweizer und die Schweizer Kantone gegen eine Einbindung in die Europäische Gemeinschaft (EG) – heute EU – entschieden, in dem sie Nein sagten zum Beitritt der Schweiz zum „Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)“. Mit diesem EWR-Abkommen hätte sich die Schweiz verpflichtet, einen Grossteil des geltenden und des künftigen EU-Rechtes unter Ausschaltung der schweizerischen Volksrechte zu übernehmen. Die EU hätte für die Schweiz ihre Gesetze erlassen und der EU-Gerichtshof wäre unser höchstes Gericht geworden. Die Schweizer Stimmbürger und die Kantone als höchste verfassungs- und gesetzgebende Gewalt wären weitgehend ausgeschaltet worden. Eine fremde Macht – die EU, damals noch EG genannt – sollte unsere Zukunft bestimmen und sagen, was in der Schweiz gilt. EG-Recht sollte Schweizer Recht brechen. Die EU sollte über die Schweiz so herrschen, wie einst die Engländer über Indien, die Belgier über Kongo, die Deutschen über Namibia geherrscht haben. Dass es sich beim EWR um einen Kolonialvertrag handelte, sagte der Bundesrat zwar nicht, aber er wusste es. Folgerichtig hat er in der Botschaft zum EWR-Beitritt festgehalten: „Unsere Teilnahme am EWR kann nicht mehr als das letzte Wort in unserer Integrationspolitik gelten. Sie ist im Rahmen einer Europa-Strategie zu sehen, die in zwei Phasen ablaufen soll und den vollumfänglichen Beitritt der Schweiz zur EG zum Ziel hat.“ Darum beschloss er noch vor der Abstimmung über den EWR-Beitritt, ein Gesuch für den EU-Beitritt einzureichen. Die Volksabstimmung über das EWR-Abkommen war damit auch eine Volks- abstimmung über den EU-Beitritt. Nicht nur der Bundesrat, sondern die ganze Classe politique war damals für die Preisgabe der schweizerischen Freiheit und Souveränität und beantragte dem Schweizer Volk, dem zuzustimmen. Doch glücklicherweise kam es ganz anders: Nach einem heftigen Abstimmungskampf sagten am 6. Dezember 1992 die Schweizer Bürger bei einer rekordhohen Stimmbeteiligung von 78,7 Prozent Nein zum EWR/EU-Beitritt, Nein zu diesem Kolonialvertrag, aber Ja zur Wahrung der schweizerischen Freiheit und Unabhängigkeit. Es handelte sich – auch im Nachhinein gesehen – um die wichtigste Abstimmung des gesamten 20. Jahrhunderts. Darum, meine Damen und Herren, feiern wir heute einen Geburtstag – den 30. Wiedergeburtstag einer damals schon fast verlorenen Schweiz. Anmerkungen: - Bilder und Anmerkungen im Video wurden nachträglich vom Video-Bearbeiter eingefügt! - Für optimale Wiedergabe Parameter Qualität auf “1080pHD“ oder auf “Auto“ einstellen!
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