Europäisches Menschenrechtsgericht verurteilt Deutschland für Abschiebung eines Syrers Deutschland hatte 2018 einen Asylbewerber aus Syrien nach Griechenland rücküberstellt, der dort zuerst die EU betreten hatte. Zu Unrecht – entschieden die Richter am Dienstag. Die Abschiebung habe demnach gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung verstoßen. Die Behörden hätten nicht geprüft, ob der Mann in Griechenland Zugang zu einem Asylverfahren habe, das eine Abschiebung nach Syrien verhindere, oder ob er dort riskierte, Haftbedingungen ausgesetzt zu werden. Dafür muss Deutschland dem Mann 8000 Euro Entschädigung zahlen, Griechenland 6500 Euro für die Haftbedingungen. Abonniert @satellit_de! Quelle: Satellit
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