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Angebliche Zoll-Beamtin beim Rock`n`Roll Bettler

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Nach § 201 StGB Aufnahmen (Bild&Ton) ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird. Dies ist hier ohne Zweifel der Fall. Ausarbeitung: 21 PUNKTE zur tatsächlichen #Situation in #DEUTSCHLAND Quelle Video:

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