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Staatsanwaltschaft erlaubt belste Beschimpfung der Opposition

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Staatsanwaltschaft erlaubt übelste Beschimpfung der Opposition Die Staatsanwaltschaft lässt grobe Diffamierungen wie „Nazi“ oder „übelster Rassist“ gegenüber Oppositionellen unbeachtet, während – Ihr erinnern Euch vielleicht noch – ein Arzt, der Robert Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnete, frühmorgens von der Polizei aus dem Bett geholt wurde. Ein solches Vorgehen steht in keinem angemessenen Verhältnis. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier nicht nach rechtsstaatlichen Prinzipien, sondern im Sinne politischer Gefälligkeiten gehandelt wird. ----------       Martin Sichert. Unzensiert. Jetzt abonnieren!        Quelle: Martin Sichert Infokanal

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