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Gerald Grosz: Zur Hausdurchsuchung bei HC Strache

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Am veröffentlicht „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“, sagte der große Augustinus. Diesem Leitsatz entsprechend daher nun: Liebe Räuberbande! Ein desaströses Sittenbild der verlotterten und parteipolitisch bis in die Zehenspitzen infiltrierten Justiz liefert der politisch finale Vernichtungsschlag gegen Österreichs ehemaligen Vizekanzler HC Strache, die juristische Generalabrechnung mit dem für gänzlich vogelfrei erklärten Systemfeind des Establishments. Den Beweis für die staatlich geduldete, ja angeordnete Willkür, des Missbrauchs der Gerichtsbarkeit, dieses eklatanten Bruchs der Verhältnismäßigkeit findet man auf Seite 5, Punkt C der Anordnung zur Hausdurchsuchung. Ich zitiere: „Der – also der die Hausdurchsuchung rechtfertigende - Tatverdacht ergibt sich aus der anonymen Anzeige (ON 2) in Zusammenschau mit den aus dem Firmenbuch und dem Internet angefertigten Ausdrucken (ON 3 bis 5). Gustav 1 an Gustav 2, wir machen heut a Razzia, dachten sic

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