AN ALLE BÜRGER: Der MASSENTEST MUSS NICHT WAHRGENOMMEN WERDEN!!! Für Diejenigen, die sich nicht testen lassen eine Anleitung aus rechtlicher Sicht: Die Anordnung muss in schriftlicher Form dem Haushalt zugestellt werden. Sie muss mit einer Widerspruchsfrist versehen sein. Eine mündliche Anordnung ist zu verweigern, mit der Begründung, dass ein “Bescheid“ mit einer genauen Begründung ausgestellt werden muss. Für Testverweigerer soll sofort eine Quarantäne ausgesprochen werden. Hier ist auch zu erwähnen, dass eine Quarantäne nur von einem Richter mittels Beschluss angeordnet werden kann. Die Behörden können weder mündlich noch schriftlich dies anordnen. Sollte eine Strafe verhängt werden, dann bittet die Polizei eine Anzeige zu schreiben. In dieser Anzeige muss genau begründet sein, warum diese Strafe verhängt wurde. Auch hier ist Einspruch zu erheben, mit einer Vielzahl von Beweisen, z.B.: VGH- Urteil, mangelhafter PCR Test, Verstoß nach dem Epidemie- Gesetz §5...
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