Die Bundesregierung hat § 130 Volksverhetzung im Strafgesetzbuch (StGB) erweitert, der u. a. die “Leugnung von Kriegsverbrechen“ unter Strafe stellt – auch bei Versammlungen. Wer besitzt nun die Definitionshoheit? Der Bürger oder die Politik? Von Tom J. Wellbrock
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