Thomas Seitz Am veröffentlicht Am 25. Juli hat der sächsische Verfassungsgerichtshof die politisch motivierte Entscheidung des Landeswahlausschusses zur Kürzung der AfD-Wahlliste auf 18 Plätze revidiert. Eigentlich eine Sensation im Zusammenhang mit einem riesegroßen Skandal - nicht aber für unsere Vierte Staatsgewalt, die die Bezeichnung “Manipulative“ redlich verdient hat.
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