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Kein Recht auf Petition (keine wirksame Beschwerdemglichkeit - Art. 13 EMRK) = Kriegsverbrechen

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Unwirksame Beschwerdemöglichkeit ist ein Kriegsverbrechen BOT-SCHAFT - Wir BAUEN DIE ARCHE IN DER SINNES FLUT Spenden-Konto: (bei PostFinance Schweiz) Kontobezeichnung:Opferhilfe Mensch IBAN: CH94 0900 0000 9154 9337 8 BIC: POFICHBEXXX Art. 73 UN-Charta - Treuhand- und Eidesüflicht “..... Mitglieder der Vereinten Nationen, welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, deren Völker noch nicht die volle Selbstregierung erreicht haben, bekennen sich zu dem Grundsatz, daß die Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben; sie übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit das Wohl dieser Einwohner aufs äußerste zu fördern; zu diesem Zweck verpflichten sie sich...“. Grund-Maxime des rechtlichen Gehörs: Wer sprechen kann, sprechen darf und sprechen muß, muß sprechen! Wer nicht sprechen kann und nicht sprechen darf, muß schweigen! Die

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