Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein Polizist verhaftet einen afrikanischen Drogendealer. Dieser beschimpft den Polizisten auf das Unflätigste als „Nazi“ und „Rassisten“. Daraufhin wird dieser nicht etwa wegen der Beleidigung des Polizisten belangt. Oh nein – Der Migrationsrat nimmt sich der Sache an und bringt den Polizisten vor Gericht. Wenn der Polizist nicht beweisen kann, dass er nicht aus rassistischen den Drogendealer kontrolliert hat, dann bekommt der afrikanische Drogendealer nicht nur eine
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