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Staatsangehrigkeit

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Deutsche Terrormiliz-Kämpfer können künftig ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren: Der Bundesrat hat am 28. Juni 2019 den Weg für eine entsprechende Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts frei gemacht. Der Bundestag hatte sie erst einen Tag zuvor beschlossen. Voraussetzung für den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit ist, dass sich die Betroffenen konkret an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligen. Außerdem müssen sie im Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit sein und ihre Identität zweifelsfrei festgestellt sein. So genannte Rückkehrer, die in der Vergangenheit als IS-Kämpfer agiert haben, sind von der Neuregelung nicht erfasst. Eine rückwirkende Regelung wäre unzulässig. Zusätzlich in den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgenommen hat der Bundestag eine Bestimmung, wonach die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse Voraussetzun

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