❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️ Donnerstag, Amtsgericht Brackenheim Im #August #2021 erlebte das beschauliche #Örtchen #Pfaffenhofen bei #Heilbronn erstaunliches. So fanden sich bis zu # #Menschen in einem #Waldgebiet ein, um zu feiern. So zumindest sah es der #Mandant, der hier aber als #Veranstalter eine #nicht #angemeldete #Versammlung entgegen § 14 VersG abgehalten haben soll, was gem. § 26 Nr. 2 VersG eine #Straftat darstellen würde. Die #Frage war also erneut, ob es sich bei dem Geschehen um eine #Versammlung . Art. 8 GG handelte. Dies wurde vom #Gericht bejaht, weshalb es den bekannten #Maßnahmenkritiker #Friedemann #Mack dann auch zu einer #Geldstrafe von #40 #Tagessätzen #verurteilte. Im #Gegensatz zu zahlreichen #Entscheidungen mit der #gleichen #Fragestellung - insbesondere zu der abenteuerlichen #Verhandlung vom gestrigen Tage am #AG #Langenfeld (s. dort) - war die #Begründung des #Gerichtes fundiert und somit #juristisch #nachvollziehbar, wenngleich die #Verteidigung hier eine #unterschiedliche #Auffassung vertreten hat. Sollte dieses #Urteil #Bestand haben, so kann es sogar #zukünftig #positive #Auswirkungen für das #Versammlungsrecht haben. Das mag auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinen, da der #Mandant ja verurteilt wurde. Aber #zukünftig stünden dann auch bei #nicht #angemeldeten #Parties dieser #Art zumindest die #Teilnehmer unter dem #Schutz des Art. 8 GG. Und so ergibt sich aus dieser #negativen #Entscheidung für den #Mandanten am #Ende u.U. dann doch noch etwas #Positives für die #Versammlungsfreiheit. Wie die #Verhandlung an einem der wohl kleinsten #Amtsgerichte #Deutschlands mit viel #Presse und #Zuschauern gelaufen ist und was #Brackenheim so besonders macht, erläutere ich zusammen mit #Friedemann #Mack im #Video
Hide player controls
Hide resume playing