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Auch Dich erwischt die Falle: Standardprogramm

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Tricks der Polizei - Das Standardprogramm Grundsätzlich kann die Polizei auf Grundlage von § 36 V StVO jederzeit und ereignisunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr eine Verkehrskontrolle durchführen. Muss ich aus dem Auto aussteigen? Ja, man muss gewissen Anweisungen der Polizei Folge leisten, zum Beispiel muss man aus dem Fahrzeug aussteigen. Muss ich einen Atemalkoholtest machen? Nein, der Atemalkoholtest ist freiwillig. Der Atemalkoholtest ist nur ein Angebot der Polizei. Damit kann man einen möglicherweise bestehenden Anfangsverdacht einer Trunkenheitsfahrt zu entkräften. Muss ich in der allgemeinen Verkehrskontrolle einen Drogentest machen? Nein, Urinprobe, Schweißtest, Motoriktests sind freiwillig. Genauso wie der Atemalkoholtest sind Schnelltests auf Drogen nur ein Angebot der Polizei, einen Anfangsverdacht zu entkräften. Empfehlung: Keine freiwilligen Tests! Darf die Polizei bei der allgemeinen Verkehrskontrolle mein Auto durchuchen? Nein. Die Polizei braucht für die Durchsuchung des Fahrzeuges einen konkreten Anfangsverdacht einer Straftat. Nur dann ist eine Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug ohne richterlichen Beschluss denkbar. Niemals einer freiwilligen Durchsuchung zustimmen! Immer nach dem Grund für die Durchsuchung fragen! Eine Blutprobe kann die Polizei selbst ohne Richter anordnen, wenn der Anfangsverdacht besteht, dass ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol geführt wurde. #tricks der #polizei #deutsch Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte Tipps: ⛔️ Keine Aussage ⛔️ Keine freiwilligen Maßnahmen ⛔️ Nichts unterschreiben Konstantin Grubwinkler Fachanwalt für Strafrecht Partner in der Kanzlei Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte

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