Die Wesentlichkeitstheorie besagt, dass alle Fragen, die für die Ausübung der Grundrechte wesentlich sind, vom Parlament getroffen werden müssen (Art 80 I GG). Der Bundestag hat die Bundesregierung in einem Gesetz zwar ermächtigt, per Verordnung Ausnahmen und Erleichterungen für ‚Immunisierte‘ von den Corona-Maßnahmen zu regeln. ( § 28c IfSG) Das Gesundheitsministerium hat dies nun aber noch nicht einmal in der Verordnung (Covid 19 Schutzmaßnahmen Ausnahmeverordnung) selbst geregelt, sondern die Verantwortung dafür an zwei Bundesoberbehörden ( RKI und PEI) übertragen.
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