Carsten Jahn Am veröffentlicht Der Migrationspakt wird vom EUGH 100% umgesetzt! Das höchste EU-Gericht hat entschieden: Der Status als Flüchtling schützt selbst bei schweren Straftaten vor einer Abschiebung. Geklagt hatten drei Asylbewerber, denen in EU-Ländern die Anerkennung zunächst verwehrt wurde. Die Richter in Luxemburg haben als letzte und höchste Instanz der Europäischen Union (EU) entschieden: Auch schwer straffällig gewordene Flüchtlinge dürfen unter Umständen nicht abgeschoben werden. Der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, urteilte der EuGH in Luxemburg am Dienstag. ▶▶ KOMMENTARBEREICH Bitte bleibt freundlich. Wer dagegen verstößt oder ’trollt’ muss draußenbleiben. Wenn euch der Kanal gefällt, lasst ein Abo da, vielen Dank! Social Media VK: Facebook : Telegram ( ähnlich Whats App
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