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Altes Saatgut - HANDEL MIT ALTEN SORTEN IST VERBOTEN!

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Der absolute Wahnsinn nimmt seinen Lauf HANDEL MIT ALTEN SORTEN IST VERBOTEN! Es gibt noch altes Saatgut, Saatgut von alten Sorten. Es ist widerstandsfähig und lässt sich wunderbar reproduzieren – man darf es aber nicht. Es gibt in Deutschland ein Saatgutverkehrsgesetz, welches den Handel, Tausch und die Weitergabe von altem Saatgut verbietet. Ein aus dem Jahr 1930 stammendes Gesetz, das Saatgutverkehrsgesetz, soll uns schützen. Schlechtes Obst und Gemüse möchte man dem Verbraucher nicht zumuten. Aus diesem Grund darf lediglich zugelassenes Saatgut vertrieben oder auch verschenkt werden. Soweit so gut! Es leuchtet ein, dass hier keine Willkür herrschen darf und alles seine Ordnung haben soll. Man will ja auch sichergehen, dass das, was man kauft, auch von entsprechender Qualität oder von gutem Geschmack ist. [19:54, ] Bollinger: Dabei hat das mit Geschmack zum Beispiel nichts zu tun. So hat das Bundessortenamt 42 Kriterien ausgewä

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