Während der Regierungsbefragung am stand Außenministerin Annalena Baerbock den Bundestagsabgeordneten Rede und Antwort. Der Abgeordnete Robert Farle konfrontierte die Außenministerin mit der am 3. April vom UN-Menschenrechtsrat beschlossenen Resolution gegen die Verhängung von einseitigen Wirtschaftssanktionen. Wirtschaftssanktionen sind völkerrechtswidrig, wenn diese zuvor nicht vom UN-Sicherheitsrat beschlossen wurden. Das ist eine Tatsache, an der auch die Bundesregierung nicht vorbei kommt. Natürlich sind auch Kriegseinsätze jeder Art ohne Legitimation durch den UN-Sicherheitsrat völkerrechtswidrig. Dies steht außer Frage. Doch die himmelschreiende Heuchelei und Doppelmoral der Bundesregierung und des gesamten NATO-Angriffsbündnisses in der Auslegung des Völkerrechts ist unerträglich. Annalena Baerbock twitterte erst am 16. April, dass Sie für eine internationale Ordnung eintrete, „in der Rechtstaatlichkeit & Völkerrecht Vorrang haben.“. Entweder hält man sich an das Völkerrecht, oder eben nicht. Und die Bundesregierung bricht mit ihrer Sanktionspolitik fortgesetzt das Völkerrecht und Frau Baerbock hat auf Robert Farles Nachfrage hin eindeutig geäußert, dass sie sich auch zukünftig nicht an das Völkerrecht halten möchte, sondern sich das Völkerrecht stets so zurecht biegen will, wie es ihr gerade in den Kram den völkerrechtswidrigen Kriegseinsätzen der NATO in Jugoslawien oder in Afghanistan ganz zu Schweigen. Die gesamte Bundesregierung und insbesondere die Außenministerin Frau Baerbock sind unglaubwürdig, heuchlerisch und sorgen im Endeffekt dafür, dass das Völkerrecht immer weiter untergraben wird und letztlich gänzlich in der Bedeutungslosigkeit versinken wird.
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