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Einrichtungsbezogene Impfpflicht : Post vom Gesundheitsamt- Was nun

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Einige von Euch haben bereits Post vom Gesundheitsamt bekommen, bei anderen wird demnächst ein Schreiben eingehen, mit dem Ihr aufgefordert werdet, den Impf- oder Genesenennachweis oder den Nachweis über eine Kontraindikation vorzulegen.   Was ist nun zu tun? Zitat aus der Gesetzesbegründung: dass„die Freiwilligkeit der Impfentscheidung selbst unberührt bleibt“ Nachzulesen ist das im Wortlaut in der  BT-Drs. 20/188 vom , dort S. 42.   Rechtsstand : Ihr könnt uns gerne Kommentare schreiben, bitte beachtet aber, dass ich hier keine individuelle Rechtsberatung leisten kann und darf. Wie bekommen auch hunderte von eMails und schaffen es kaum diese zu lesen. Bitte schreibt uns nur, wenn Ihr an einer kostenpflichtigen Beratung interessiert seid. Ellen Rohring Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht Gut Warthe Salzkottener Str. 56 33106 Paderborn Tel.:05251/1859854 Wenn Ihr uns eine eMail schreibt, bitt

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