AfD-Fraktion reicht Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein Die AfD-Bundestagsfraktion hat gemäß Artikel 41 Absatz 2 des Grundgesetzes Wahlprüfungsbeschwerde gegen das Ergebnis der Wahlprüfung des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und beantragt, dass die Bundestagswahl im gesamten Wahlgebiet von Berlin für ungültig erklärt wird. Am Tag der Bundestagswahl 2021 hat sich Berlin vor den Augen der Weltöffentlichkeit mächtig blamiert. Während alle Bundesländer die Wahl organisiert bekommen haben, lief in Berlin gar nichts. Welche Folgen das hat und was die AfD-Fraktion nun fordert, erklärt unser Parlamentarischer Geschäftsführer Stephan Brandner im Interview mit Rebecca Seidler. Offizieller Kanal der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag Jetzt abonnieren ► Andere Social Media Kanäle
Hide player controls
Hide resume playing