Wieder einmal wehrt sich die AfD gegen Aussagen des Bundesverfassungsschutzes, genauer gesagt, gegen dessen Präsidenten Thomas Haldenwang. Doch auch wenn Herr Haldenwang, wie jeder andere in diesem Land auch, eine grundgesetzliche Meinungsfreiheit genießt, so zeigt das Beispiel von Tim Kellner, dass die Meinungsfreiheit auch ihre Grenzen hat. Je nachdem, wer etwas sagt und wer hierdurch kritisiert wird. Denn ein Jan Böhmermann darf trotz seines Schmähgedichtes oder auch trotz nachweislich unwahrer Aussagen gegen den damaligen Chefs der Cyberabwehr weiterhin seine Sendung im ZDF moderieren und wurde strafrechtlich nicht verurteilt. 00:00 Intro 00:13 Einleitung 00:41 Das Thema 02:40 Welt: AfD gegen Verfassungsschutzbericht 03:45 Welt: Nächste Verfügung gegen das BfV 05:11 Welt: Haldenwang äußert sich erneut 06:43 Baerbock vs. Tim Kellner 08:13 Fazit 09:17 Danksagung und Schluss Quellen Q1 Welt 01: 02: 03: Q2 Alexander Wallasch Video von Tim Kellner: #afd #verfassungsschutz #haldenwang #timkeller #böhmermann
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