Carsten Jahn Am veröffentlicht Bundeskabinett beschließt Impfpflicht gegen Masern Das Bundeskabinett hat das Gesetz für eine Impfpflicht gegen Masern auf den Weg gebracht. Demzufolge müssen Eltern ab März 2020 vor der Kita-Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro. Ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden. Kinder und Personal, die zum Zeitpunkt des Inkraftretens des Gesetzes im kommenden März schon in einer Kita, Schule oder Gemeinschaftseinrichtung sind, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen. Hintergrund des Gesetzes ist der weltweite Anstieg der Masernerkrankungen. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 543 Fälle gemeldet. In den ersten Monaten dieses Jahres schon mehr als 400 Fälle. #Spahn #Impfen #Deutschland, #Nachrichten Link Forderungen:
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