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‼️ Dr. Steinmeier hat im breit veröffentlichten “Sommerinterview des ZDF“ am 9. Juli 2023 im Hinblick auf die US-Entscheidung, Streumunition an die Ukraine zu liefern, erklärt, man könne “in der gegenwärtigen Situation den USA nicht in den Arm fallen“. Diese Bemerkung könnte zur “Durchführung von Streumunition durch das Bundesgebiet“, nämlich den Transport von US-Streumunition, einladen. Gemäß Artikel 59 Grundgesetz vertritt der Bundespräsident “den Bund völkerrechtlich“., d.h. er ist unter anderem vollständig an die fu‌r den Bund geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen gebunden. Dazu gehört auch das Abkommen zur Ächtung von Streumunition, das vom Bundestag als “Gesetz zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition“ beschlossen wurde (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009, Teil II, Nr. 17 ) und die Ratifikation des Abkommens durch die Bundesrepublik Deutschland abschloss. Streubomben: Dürfen europäische Verkehrswege genutzt werden? Es sind zahlreiche weitere europäische Staaten der Konvention gegen Streumunition beigetreten. Mit den Unterzeichnerstaaten Dänemark, Schweden und Norwegen dürfte die Passage zur Ostsee (und somit nach Polen) rechtlich verwehrt sein, ebenso der Überflug. Im Süden grenzt nur Rumänien als Nicht-Unterzeichnerstaat an die Ukraine. Quelle: Werden Sie InfoDefender! Teilen Sie diese Nachricht mit Ihren Freunden! InfoDefenseDEUTSCH InfoDefense Источник: InfoDefenseDEUTSCH

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