Man kann das Grundgesetz inhaltlich in zwei größere Themen unterteilen. Erstens: die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Zweitens: die Organisation des Staates. Die Grundrechte stehen in den Artikeln 1 bis 19. Artikel 1 ist eine Art Leitgedanke: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Eine bewusste Reaktion auf das Grauen der Nazizeit und ein Symbol für den Neubeginn nach dem Krieg. Die anderen Grundrechte spielen mitten im Leben der Bürgerinnen und Bürger, wie zum Beispiel: persönliche Freiheit, Gleichberechtigung, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum und vieles mehr. In vielen Artikeln sind zudem gewisse “Schranken“ geregelt, also unter welchen Bedingungen der Staat in diese Grundrechte eingreifen darf. Ein zentrales Merkmal der Grundrechte ist: Sie sind nicht irgendwelche sch
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