- Warum gibt es “Hausdurchsuchungen“ bei Regime-Kritikern? - Inwiefern ist dieses Wort eine Verharmlosung? - Wie zeigt sich die Zustimmung anderer Menschen für die Außerparlamentarische Opposition? Und diese freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 GG am in Ravensburg ist aktuell Gegenstand einer gerichtlichen Klärung: @doktorlanghans:6/220115_Ravensburg_DL:b
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