BRÜSSEL VS. BERLIN: Ursula von der Leyens Europäische Kommission bereitet sich darauf vor, rechtliche Schritte gegen die deutsche Regierung einzuleiten - schon heute - wegen eines Urteils des Verfassungsgerichts des Landes, das als Infragestellung des Vorrangs des EU-Rechts angesehen wird. Beim Urteil vom wurde aber die „Notbremse“ gezogen und festgestellt, dass unter keinem juristischen Gesichtspunkt das Vorgehen der EZB mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist – wahrlich eine wegweisende, aber auch konsequente Entscheidung. Wenn das höchste deutsche Gericht aber sich der EU-Kommission und dem EuGH widersetzt, so ist das lediglich ein Ausdruck verbliebener nationaler Souveränität. Dass die EU-KOM jetzt deswegen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet, ist nichts anderes als ein direkter Angriff auf die Unabhängigkeit unserer Justiz.
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