Im Mai wurde der identitäre Aktivist und Publizist Martin Sellner aufgrund seiner Aussage, dass von jedem Asylheim mehr Gefahr für unsere Kinder ausgehe als von einem Reichsbürger, vom Vorwurf der “Verhetzung“ freigesprochen. Obwohl die zuständige Richterin die absurde Anklage in kürzester Zeit abwies, entschied die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Daher fand am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Wien erneut eine Verhandlung statt. In diesem Fall dauerte die Verhandlung diesmal nicht einmal fünf Minuten. Nach den vorgetragenen Plädoyers, in denen beide Seiten im Wesentlichen auf bereits eingereichte schriftliche Stellungnahmen verwiesen, zogen sich die Richter zur Beratung zurück. Nach nur einer Minute kehrten sie zurück, um das Urteil zu verkünden: Freispruch.
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