#tagderdeutscheneinheit#einheitsfeier#linkedemo#deutschland Hamburg: Links-Demo schon nach 30 Sekunden gestoppt – der Grund ist ein verbotenes Banner Groß angekündigt und mit großem Aufgebot startete eine Links-Demo unter fragwürdigem Motto in Hamburg. Die Polizei musste schnell eingreifen. Rund 1000 Demonstranten der Linken Szene machten sich am Abend des 2. Oktober mitten in Hamburg zu einer großangelegten Demonstration auf. Die Teilnehmer, überwiegend in Schwarz gehüllt, machten sich zu Fuß auf, brachten Banner und Pyrotechnik mit. Die Initiatoren aus der Linken Szene, die in Hamburg besonders groß ist, hatten versucht, die Demo unter dem Tenor „Deutschland du mieses Stück Scheiße“ anzumelden. Dieses Motto wurde von der Polizei Hamburg verboten. Auf der Lombartsbrücke haben die Demonstranten nur etwa 30 Sekunden nach dem Start ein Banner mit genau dieser Aufschrift entrollt. Polizisten stoppten den Aufzug auf und fertigten Anzeigen, bevor er weiter laufen konnte. Als die Teilnehmenden den Aufforderungen nachgekommen waren, konnte der Aufzug seinen Weg auf der geplanten Route fortsetzen. Wieviel Meinungsfreiheit ist erlaubt? Art. 5 Absatz 1 unseres Grundgesetzes gewährleistet die Meinungsfreiheit. Nach Art. 8 Abs. 1 haben alle das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Diese Grundrechte ermöglichen es den Bürgern, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen. Doch auch die Meinungsfreiheit muss ihre Grenzen haben. Dort wo Meinung in Schmähkritik umschlägt, dort wo die demokratische Verfassung unserer Gemeinschaft per se kritisiert wird, dort wo zu Gewalt aufgerufen wird. Ja, man kann die Feierlichkeiten zur Einheit Deutschlands kritisch sehen. Ja, man kann einen Nationalfeiertag kritisieren und natürlich auch dagegen demonstrieren. Aber wer unsere Verfassung in Gänze ablehnt, wer zu Unruhen und Plünderungen aufruft und zur Gewalt gegen Polizisten, wer sich vermummt und die Spielregeln unserer Gemeinschaft ablehnt - der genießt auch nicht den Schutz der Verfassung: Hier haben Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht ihre Grenzen. Hochachtung vor der Polizei, welche die Demonstration unter dem angemeldeten Tenor ““Deutschland, ...!“ trotz vermeintlicher Straftaten und heftiger Provokationen mit Augenmaß begleitet hat und so unschöne Szenen am Rande der Einheitsfeierlichkeiten in Hamburg verhindert hat. Polizeimeldung: “Einsatzkräfte forderten die Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer auf, das Zeigen der Transparente zu unterlassen. Darüber hinaus erging die Aufforderung, zwischenzeitlich angelegte Vermummungen (unter anderem Sturmhauben, Sonnenbrillen und Kapuzen) abzulegen. Als die Teilnehmenden den Aufforderungen nachgekommen waren, konnte der Aufzug seinen Weg auf der geplanten Route fortsetzen. Die insgesamt 1000 Teilnehmenden erreichten - im weiteren Verlauf störungsfrei - gegen 21:30 Uhr den Schlusskundgebungsort im Stadtteil St. Pauli.“
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