Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. Bis vor kurzem galt eine Ausnahme, die Schwangerschaftsabbrüche aufgrund schwerer Fehlbildungen des ungeborenen Kindes erlaubt hatte. Diese Ausnahme vom generellen Abtreibungsverbot wurde vergangenen Donnerstag als verfassungswidrig eingestuft. Abtreibungen sind damit nur noch nach Vergewaltigungen und bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter legal möglich. Mehr auf unserer Webseite:
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