Die Justiz-Ministerin hat das compact-Magazin verboten; und die Kritik daran durfte auf der Groß-Demo am 3. August in Berlin nicht öffentlich geäußert werden. Ein weiterer Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Grundgesetz sowie Art. 11 der EU-Grundrechte-Charta “Die Bundesregierung hat nicht zu entscheiden, welche Publikation auf dem deutschen Markt zugelassen ist und welche nicht.“ (Hans-Gerd Maaßen, ehemaliger Verfassungsschutz-Chef Deutschlands):
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