Schwerin wurde als Sohn des Diplomaten Ulrich Graf von Schwerin geboren. Er lebte bis zu seinem zwölften Lebensjahr mit seinen Eltern und Schwestern nahezu ausschließlich im Ausland. Erst dann erhielt sein Vater als preußischer Gesandter eine innerdeutsche Verwendung in Dresden. Das Elternhaus war politisch sehr interessiert. Das Milieu war konservativ, die Erziehung christlich ausgerichtet und streng. Praktische politische Erfahrungen sammelte Schwerin in der Auseinandersetzung der deutschen Minderheit mit dem polnischen Staat. Der ganz überwiegende Teil der Deutschen der ehemaligen preußischen Provinzen Westpreußen und Posen, die durch Versailles an Polen gekommen waren, „optierte“ für Deutschland. Zurück blieben im Korridor vor allem die Deutschen, die durch Besitz gebunden waren. Die Minderheit organisierte sich zur Verteidigung ihrer durch den Völkerbund verbrieften Rechte. Dabei waren das Auswärtige Amt in Berlin und der Völkerbund in Genf die Hauptansprechpartner. Schwerin war über viele Jahre das Sprachrohr der Minderheitenführung in Polen, die selbst nicht ungehindert reisen konnte, bei den Ministerien in Berlin. Innerhalb der deutschen Minderheit kam es zu Auseinandersetzungen zwischen der etablierten Führung und der NS-hörigen Jungdeutschen Partei. Als Student hatte Schwerin 1923 seine ersten negativen Erfahrungen mit den Nationalsozialisten als Augenzeuge des Marschs auf die Feldherrnhalle gemacht. Den Aufstieg der NSDAP begleitete er ab 1930 zunehmend kritisch. Hitlers Verhalten nach dem Mord von Potempa im August 1932 war für ihn dann eine Wegscheide. Schwerin kommentierte die Morde vom 30. Juni 1934 während des sog. Röhm-Putsches mit den Worten „wer es jetzt noch nicht kapiert...“ Den 20. Juli 1944 erlebte Schwerin im Zentrum des Staatsstreiches, in den Räumen des Befehlshabers des Ersatzheeres in der Bendlerstraße (heute Gedenkstätte Deutscher Widerstand in der Stauffenbergstr.) in Berlin. Er wurde dort nach dem Scheitern des Staatsstreiches zusammen mit Yorck, Schulenburg und anderen kurz vor Mitternacht verhaftet. Schwerins Haftstationen waren das Hausgefängnis der Gestapo in der Prinz-Albrecht-Straße 8, der Zellenbau des KZ Ravensbrück und wiederum die Prinz-Albrecht-Straße. Er wurde im vierten Prozess gegen die Mitglieder des Staatsstreichs am 21. August 1944 durch den Volksgerichtshof unter Vorsitz seines Präsidenten Roland Freisler zum Tod und Einziehung des Vermögens verurteilt. Während einer Befragung nannte Schwerin als Motiv für seine Widerstandstätigkeit „die vielen Morde, die im In- wie Ausland passiert sind“, bevor er von Freisler niedergeschrien und als „schäbiger Lump“ bezeichnet wurde. Am 8. September 1944 wurde das Urteil in der Haftanstalt Berlin-Plötzensee vollstreckt. Seine Frau, Söhne und Mutter kamen in Güstrow und Dresden in Sippenhaft, die zwei älteren Söhne (zweiter Sohn war Christoph Andreas Graf von Schwerin von Schwanenfeld) wurden wenig später in das Kinderinternierungslager Bad Sachsa gebracht. Sein Körper wurde zusammen mit denen der übrigen fünf Hingerichteten des 8. September 1944 im Krematorium Wilmersdorf eingeäschert. Ihre Asche wurde am folgenden Tag in einem Sammelbehälter dem Ersten Staatsanwalt Pippert im Reichsjustizministerium übergeben. Die Witwe errichtete 1978 auf dem Waldfriedhof in Berlin-Dahlem in der Abt. 10A-11 ein Kenotaph mit Epitaph, das als Ehrengrab des Landes Berlin gepflegt wird. Text Wikipedia:
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