Nächstes Gericht lehnt Strafbefehl wegen „Beleidigung“ von Strack-Zimmermann ab Nach dem Amtsgericht Waiblingen hat nun auch das Amtsgericht Strausberg in Brandenburg den Erlass wegen einer vermeintlichen Beleidigung zu Lasten der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann abgelehnt. Darüber berichtete die Rechtsanwältin und Strafverteidigerin des Mandanten, der auf X in Bezug auf die Politikerin das Wort „Waffenlobbyist“ mehrmals gebraucht hatte. Demnach beantragte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl für diesen Wortgebrauch. Die Verteidigung argumentierte aber, die Äußerung sei von der Meinungsfreiheit gedeckt und die Grenze zu Schmähkritik sei nicht überschritten. Abonniert @satellit_de! Quelle: Satellit
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