Das Bundesverfassungsgericht setzt die Grundrechte außer Kraft und die Rechtsgelehrten schweigen – das ist Verrat! Von dem Anschlag auf das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ betroffen sind die Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), das Prinzip der Gewaltenteilung, der Bindung der Gerichte an das Recht, der strafrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz, das strafrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 103 GG). Diese Rechte und Prinzipien sind die Fundamente eines freiheitlichen Gemeinwesens. Von welchem Verfassungsverrat ist hier die Rede? Von Gerichten der Bundesrepublik Deutschland werden Personen, die im Geltungsbereich des „Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland“ und / oder im elektronischen Weltnetz (Internet) das offizielle „Holocaust-Narrativ“ in Frage stellen, strafrechtlich verfolgt, unter Umständen mit praktisch lebenslänglichen Freiheitsstrafen. Die Betroffenen machen stets geltend, daß § 130 Abs. 3 StGB, der die „Leugnung“ des Holocaust mit Strafandrohung verbietet, kein „
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