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Fall Knast: Wieso messen die Gerichte mit zweierlei Ma, Herr Brandner

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Die „Grüne“-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat 22 Personen wegen massiver Beleidigungen angezeigt. Das erste Gericht erklärte sinngemäß: Derartiges müsse eine Politikerin aushalten. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun jedoch: Nö, muss sie nicht. Ist ja alles gut und schön, bleibt nur die Frage: Wieso dürfen eigentlich nur linksgerichtete Menschen nicht beleidigt werden, warum sieht die Justiz beispielsweise nur zu, wenn demokratisch gewählte Politiker von der AfD als „Nazis“ oder Ähnliches beschimpft werden? Wer mir folgen will, abonniert mich bitte auf Telegram:

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