Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Bundestages, Peter Boehringer, erläutert, warum die Schuldenaufnaufnahme durch die Europäische Union ihre eigene Vertragsgrundlage und das deutsche Grundgesetz massiv verletzt und eine radikale Änderung der EU-Finanzverfassung darstellt, die zu einer europäischen Schuldengemeinschaft führt. “Die deutsche Regierung radikalisiert sich, wenn sie heute EU-Anleihen vorschlägt“, stellt Boehringer fest und erklärt das Etikett “begrenzte Einzelermächtigung“ zu einem ganz klaren Schwindel, der die Verfassungswidrigkeit des Vorgehens verschleiert.
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