Die Anwältin Beate Bahner klagte in einem Eilantrag am Bundesverfassungsgericht gegen die sog. Corona-Verordnungen. Der Antrag wurde abgewiesen. Das Gericht sollte die Corona-Verordnungen aller Bundesländer außer Vollzug setzen, da sie “geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden“. Am gestrigen Sonntagabend wurde sie in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. Von
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